KfW Förderung für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz


Die KFW - Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde 1948 gegründet und hat ihren Unternehmenssitz in Frankfurt am Main. Sie ist die weltweit größte nationale Förderbank. Die KfW und ihre Töchter DEG, KfW IPEX-Bank und FuB bilden die KfW Bankengruppe.
Im Jahr 2015 erzielten sie ein Gesamtfördervolumen von 79,3 Mrd. Euro. Einen Schwerpunkt der Fördertätigkeit bildete neben der Mittelstandsförderung der Umwelt- und Klimaschutz. Hierfür hat die KfW Gesamtzusagen in Höhe von 29,5 Mrd. Euro gemacht, was einem Anteil von rund 37 % am gesamten Fördervolumen entspricht. Damit floss im Jahr 2015 mehr als jeder dritte Euro an KfW-Fördermitteln in den Umwelt- und Klimaschutz.

Gerade im Bereich der energetischen Sanierung von Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz bietet die KfW erleichterte Fördervoraussetzungen an. Schließlich haben Sie, wenn Sie in einem Baudenkmal zu Hause sind, wie alle anderen Hauseigentümer das Bedürfnis, Ihre Wohnimmobilie energieeffizient und somit wirtschaftlich zu unterhalten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die energetische Sanierung von Baudenkmalen.

Ich stehe Ihnen als Sachverständiger und anerkannter geprüfter Energieberater sehr gerne zur Seite und berate Sie, welche Fördermöglichkeiten durch die KfW bei Ihrem Bauprojekt zur Verfügung stehen.

Nachfolgend sind bereits einige wichtige Fragen aufgelistet, die Aufschluss über die Förderrichtlinen geben und als kurzer Einstieg in dieses umfassende Thema dienen. Für weiterführende Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie ganz einfach und unkompliziert das Kontaktformular.

Was ist ein Denkmal?

Nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer gibt es dafür eine eindeutige Definition und betroffen sind etwa 3 % des Gebäudebestands.

Baudenkmale sind Gebäude, die aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft sind. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln, welche Gebäude als Baudenkmale einzutragen sind.

Ziel ist hier also die Substanzerhaltung des Kulturguts bei gleichzeitiger Herstellung zeitgemäßer Nutzbarkeit (Komfort, Betriebskosten).

Was sind Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz?

Während die Definition von Denkmalen eindeutig ist und der Gesetzgebung der Länder folgt, ist der Begriff der sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz rechtlich unbestimmt. Hier geht es vielmehr um die Einschätzung und Festlegung der Kommune. Es zählen etwa 25 - 35 % des Gebäudebestands dazu.

Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Kommune (Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt), ob Ihre Wohnimmobilie in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet steht, in den Schutzbereich einer Altstadtsatzung fällt oder aus anderen Gründen zur örtlich erhaltenswerten Bausubstanz zählt.

Hier ist das primäre Ziel die Energieeinsparung, Senkung der Betriebskosten bei gleichzeitiger Bewahrung der erhaltenswerten Strukturen, Bauteile, etc..

Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz in der Stadtplanung

Für die Einstufung eines Gebäudes als besonders erhaltenswert können Kommunen folgende Kriterien heranziehen:

• Das Gebäude ist durch die Kommune durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder Quartierskonzepts ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen.
• Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal, aber Teil einer Gesamtanlage (Denkmalensemble, Denkmalbereich, Denkmalschutzgebiet oder Denkmalzone nach Landesdenkmalgesetz).
• Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
• Das Gebäude befindet sich in einem Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB, zu dessen besonderen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört (§ 136 Abs. 4 Nr. 4 BauGB).
• Das Gebäude ist auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften (zum Beispiel Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt des Stadtbildes oder entsprechende Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan) auf Basis der Landesbauordnung geschützt.
• Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet der Liste "Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung" der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, einer Altstadtinventarisierung historischer Städte in Deutschland.
• Das Gebäude ist wegen seines Baualters oder seiner besonderen städtebaulichen Lage ortsbild- oder landschaftsprägend, zum Beispiel als Teil von zentralen raumbestimmenden Platzkanten und Straßenfassaden, in seiner Höhe als Teil der Stadtsilhouette usw.
• Das Gebäude ist wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und des architektonischen Erscheinungsbildes als Teil regionaler Bautradition und Bauweise ortsbildend oder landschaftsprägend, zum Beispiel bei ortsbildprägender Klinkerarchitektur, Fachwerkbauweise oder historischer Stuckfassade.

Welche Sanierungsmaßnahmen fördert die KfW?

Die KfW fördert die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, aber auch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel den Austausch der Heizungstechnik und die Erneuerung der Fenster.

Welche Förderung gibt es?

Generell gilt, dass sie die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wie bei allen anderen Wohngebäuden fördern.

Die KfW fördert Ihr Vorhaben mit einem zinsgünstigen Förderkredit von
• bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit bei einem KfW-Effizienzhaus und
• bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.

Zusätzlich erhalten Sie beim KfW-Effizienzhaus immer einen Tilgungszuschuss. Damit sparen Sie bares Geld, denn der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Darlehensbetrag und verkürzt die Darlehenslaufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Kredit zurückzahlen.

Private Bauherren können für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen alternativ zum Förderkredit auch einen Investitionszuschuss beantragen.

Für welche Gebäude gibt es vereinfachte Fördervoraussetzungen?

Nicht immer ist es möglich, die anspruchsvollen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus oder die Einzelmaßnahmen zu erfüllen und gleichzeitig die gestalterischen Auflagen, wie zum Beispiel den Erhalt der historischen Gebäudefassade, einzuhalten.

Doch auch dann müssen Sie auf Förderung nicht verzichten! Denn Sie können vereinfachte technische Mindestanforderungen beim KfW-Effizienzhaus Denkmal und bei ausgewählten Einzelmaßnahmen nutzen.

Für folgende Gebäude gelten die Ausnahmeregelungen:
• Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz), die Teil eines Denkmalensembles sowie
• Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet durch Satzung oder auch im Einzelfall über eine solche Einstufung.

Welche vereinfachten Fördervoraussetzungen gibt es?

Beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 160 % und der Transmissionswärmeverlust (H'T) 175 % des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude (QP REF und H`T REF) nach Energieeinsparverordnung (EnEV) betragen.

Sind die gestalterischen Auflagen zum Erhalt des Gebäudes so umfangreich, dass auch der Zielwert für den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 160 % und der Zielwert für den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 175 % nicht erreicht werden können, wenn zum Beispiel eine Ertüchtigung der Gebäudehülle nicht möglich ist oder regenerative Energien nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, ist eine Förderung trotzdem möglich.

In diesem Fall muss der Sachverständige die Planung auf die gestalterischen Vorgaben abstimmen, eine Gebäudebilanzierung durchführen und nachweisen, dass alle unter Berücksichtigung der Auflagen zum Erhalt der wertvollen Bausubstanz technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung umgesetzt werden.

Der Sachverständige sollte bei der Festlegung der Maßnahmen neben den bauphysikalischen Möglichkeiten im Rahmen der baulichen Auflagen (Denkmalschutz, erhaltenswerte Bausubstanz) auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die spätere Nutzung berücksichtigen.

Bei ausgewählten Einzelmaßnahmen, wie der Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung der Fenster, gelten spezielle technische Mindestanforderungen, die die Belange des Denkmalschutzes oder der besonders erhaltenswerten Bausubstanz berücksichtigen. So kann zum Beispiel statt einer Außenwanddämmung ersatzweise eine Innenwanddämmung gefördert werden, vorausgesetzt der Sachverständige bestätigt die Notwendigkeit.

Warum ist es wichtig, für die Energieberatung, Planung und Baubegleitung einen Sachverständigen für Baudenkmale einzubinden?

Bei der energetischen Modernisierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerten Bausubstanz ist neben energietechnischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen erforderlich. Deshalb ist es sinnvoll und erforderlich, dass Sie bei der Sanierung einen speziell qualifizierten "Sachverständigen für Baudenkmale" einbinden. Dies gilt generell bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wie auch bei bestimmten Einzelsanierungsmaßnahmen. Hier stehe ich Ihnen sehr gerne mit meiner Fachkompetenz zur Seite und berate Sie ausführlich.

Der Sachverständige stellt Ihnen die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus. Außerdem führt er die energetische Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch. Je nach Einzelfall ist es notwendig, denkmal- oder satzungsrechtlich erforderliche Genehmigungen einzuholen und die energetische Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden abzustimmen. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Die Förderung im Detail

Die folgenden Förderprodukte können für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Informieren Sie sich jetzt über Details und Konditionen. Gerne auch in einem persönlichen Beratungsgespräch mit mir.

KfW 148: IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen - Kredit

Zinsbeispiel
Für ein Darlehen in Höhe von. 3.000.000 Euro gelten folgende Konditionen: 1,10 % p. a. Sollzins und 1,10 % p. a. Effektifzins bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung, bei Einstufung in Preisklasse A.

KfW 151/152: Energieeffizient Sanieren – Kredit

Zinsbeispiel
Für ein Darlehen aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" in Höhe von 100.000 Euro gelten folgende Konditionen: 0,75 % p.a. Sollzins und 0,75 % p.a. Effektivzins bei 30 Jahren Laufzeit, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung.

Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnuntzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihren KfW-Kredit und verkürzt somit die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Je besser der KfW-Effizienshaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen und das Heizungs-/Lüftungspaket erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.

  

 

 

KfW 153: Energieeffizient Bauen - Kredit

Zinsbeispiel
Für ein Darlehen aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" in Höhe von 100.000 Euro gelten folgende Konditionen: 0,75 % p.a. Sollzins und 0,75 % p.a. Effektivzins bei 30 Jahren Laufzeit, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung.

Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnuntzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihren KfW-Kredit und verkürzt somit die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Je besser der KfW-Effizienshaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen und das Heizungs-/Lüftungspaket erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.

Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf der Immobilie im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.

  

 

 

KfW 159: Altersgerecht Umbauen - Kredit

Zinsbeispiel
Für ein Darlehen aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" in Höhe von 100.000 Euro gelten folgende Konditionen: 0,75 % p.a. Sollzins und 0,75 % p.a. Effektivzins bei 30 Jahren Laufzeit, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung.

  

 

 

KfW 219/220: IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren - Kredit

Zinsbeispiel
Für ein Darlehen in Höhe von 300.000 Euro gelten folgende Konditionen: 1,00 % p. a. Sollzins und 1,00 % p. a. Effektivzins bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung, bei Einstufung in Preisklasse A.

  

 

 

430 Zuschuss: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnuntzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.

  

 

 

431 Zuschuss: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

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